„Runder Tisch Verbraucherinsolvenz“ wird eckig – Insolvenzgerichtliche Vertreter ausgeschlossen

Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V. (BAKinso) - Zusammenschluss der insolvenzgerichtlichen Rechtsanwender - erklärt zu den anfangs verbandsübergreifenden Beratungen einer Neuordnung der Privatinsolvenzverfahren:

Der BAKinso bedauert, dass die sog. "Stephan-Kommission" eine Einbeziehung von gerichtlichen Praktikern in Folgetreffen nach einer ersten gemeinsamen Sitzung des „Runden Tisches Verbraucherinsolvenz“ verweigert hat, obwohl der BAKinso e.V. seine konstruktive Mitarbeit mehrfach angeboten hat.

 

Hintergründe:

Auf die begrüßenswerte Initiative der ARGE Insolvenzrecht des DAV zu einem „Runden Tisch“ hatten wir am 06.04.2011 vor dem diesjährigen Insolvenzrechtstag u.a. mit Vertretern verschiedener insolvenzrechtlich orientierter und -tangierter Organisationen gemeinsam getagt und erste Übereinstimmungen erzielt (Presseerklärung d. Runden Tisches Verbraucherinsolvenz vom 07.04.2011). Wie wir zwischenzeitlich zufällig aus verschiedenen Quellen erfahren haben, wurden von Herrn RiAG Stephan (Amtsgericht Darmstadt), der zwischenzeitlich wohl von der ARGE Insol-venzrecht des DAV zum Leiter einer „Kommission“ ernannt worden ist, weitere Folgetreffen anberaumt, ohne die Vertreter der Rechtsanwender einzuladen. Wir haben uns deswegen mehrfach per E-Mail an Herrn Stephan gewandt und wurden dahingehend beschieden, diese Treffen dienten ausschließlich der Diskussion außergerichtlicher Schuldnerberatung, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens und deren Anforderungen; wir seien nicht eingeladen. Mit Presseerklärung vom 02.09.2011 des DAV (Deutscher Anwaltverein) zum Wirken der „Stephan-Kommission“ erfuhren wir anderes: Geplant wird von den nun noch beteiligten Verbänden ein aufwändiges Schuldenbereinigungsverfahren außergerichtlicher Art mit gerichtlicher Bestätigung und gerichtlichen Ersetzungen von Gläubigerzustimmungen. Wie wir von Teilnehmern der Diskussionstermine v. 29.07.2011 und 09.09.2011 erfuhren, soll dieses Verfahren bereits intensiv diskutiert worden sein. Diese Vorbereitungen dienen offenbar der Unterstützung des Gesetzgebers bei der beabsichtigten und in Kürze zu veröffentlichenden Planung für ein neues Privatinsolvenzverfahren. BAKInso- sind, wie auch offenbar DRB- (Deutscher Richterbund) und Verband deutscher Rechtspfleger-Vertreter weder zu den vorgenannten Sitzungen noch zur kommenden Sitzung am 07.11.2011 eingeladen worden. Entsprechende Anerbieten von BAKinso e.V. sind von Herrn RiAG Stephan wie auch der ARGE Insolvenzrecht im DAV abschlägig beschieden worden, obwohl dieses Vorgehen auch innerhalb der Mitgliedsorganisationen der vorgenannten„Kommission“ nicht unstrittig ist. Hierzu stellen wir fest: In der ersten Sitzung des „Runden Tisches Verbraucherinsolvenz“ vom 06.04.2011 ist weder die Bildung einer Untergruppe noch eine „Stephan-Kommission“ konsentiert worden. Vielmehr war ein Folgetreffen verabredet in der bisherigen Zusammensetzung. Offenbar agiert die „Stephan-Kommission“ nun als Fortsetzung des „Runden Tisches“ (siehe Presserklärung des DAV vom 02.09.2011, wo diese Kommission sinngemäß mit dem Runden Tisch gleichgesetzt wird) unter Ausgrenzung der insolvenzrechtlichen Rechtsanwender. Der Grund dafür ist uns nicht bekannt. Laut der vorzitierten Presserklärung erarbeitet diese „Kommission“ Vorschläge für ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsplan-Bestätigungsverfahren, wobei die Bestätigung nebst einem Zustimmungsersetzungsverfahren durch die Insolvenzgerichte bewirkt werden soll. Wie man bei diesem Thema und Ansatz ausgerechnet die Insolvenzgerichte und die Rechtsanwender-Vertretungen nicht von vornherein zu allen Besprechungen einladen kann, vermögen wir nicht nachzuvollziehen. Für den Willen zu konstruktiver Zusammenarbeit spricht dies nicht. Es dürfte weder im Sinne von Insolvenzgerichten noch Gläubigern sein, wenn ein aufwändiges Verfahren vorgeschlagen wird (oder werden sollte) bei welchem der Ermessensbereich der Gerichte (nach derzeitiger Regelung in § 306 Abs.1 InsO niedergelegt) zur Durchführung eingeschränkt werden soll (siehe PK des DAV v. 2.9.2011 betreffend Termin vom 29.07.2011 mit den dortig erarbeiteten Eckpunkten) und zudem ein Verfahren entsteht, welches von den Gerichten arbeitsmäßig nicht mehr bewältigt werden kann.

 

Fazit:

BAKinso e.V. hält es weiterhin nicht für sinnvoll, in „Kommissionen“, die für die insolvenzgerichtlichen Rechtsanwender nicht zugänglich sind, Verfahrensschritte zu entwickeln, zu deren Umsetzung man die Insolvenzgerichte (und deren Einschätzung von der Machbarkeit und eventuell deren Hinweise dazu) zwingend benötigt. Es ist einem fairen Diskussionsprozess u.E. nicht dienlich, wenn einzelne Verbände sich bereits auf Teilstücke einer Reform verfestigend einigen, ohne andere Meinungen zuvor gehört zu haben. Da der Vorgang innerhalb der insolvenzrechtlichen Verbandsdiskussion bisher ein Novum darstellt, hat sich BAKinso e.V. entschlossen, dieses Vorgehen öffentlich zu machen.

 

BAKinso e.V.

Vorstand und Beirat