Vor dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag trafen sich auf Einladung der AG Insolvenzrecht und Sanierung im DAV am 6. April 2011 in Berlin zum ersten Runden Tisch Verbraucherinsolvenz folgende Verbände:
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Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins
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Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände AG SBV
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Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
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Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen e.V.
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Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen
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Verband der lnsolvenzverwalter Deutschlands e. V.
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BAKinso Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V.
- Bund Deutscher Rechtspfleger e. V.
Die teilnehmenden Verbände geben folgende gemeinsame Erklärung ab:
Das Institut der zum 1. Januar 1999 eingeführten Restschuldbefreiung wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt und von allen Verbänden anerkannt.
Betreffend die Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre gem. Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 (RZ 841/842) mit dem Ziel, „Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance zu eröffnen“ bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Reformen des Verfahrens der natürlichen Personen andere Fragestellungen im Vordergrund stehen sollten.
Die Verfahrenskostenstundung gem. §§ 4 a ff InsO soll beibehalten werden, um die Durchführung des Verfahrens für alle Betroffenen zu ermöglichen.
Die formelle Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch in der Verbraucherinsolvenz wird als erforderlich angesehen, da eine deutliche Zäsur für notwendig gehalten wird. Dies bedeutet nicht, dass nicht gleichzeitig Vereinfachungen im eröffneten Verfahren möglich sind. Beispielsweise kann daran gedacht werden, Forderungsanmeldungen nur durchzuführen, wenn die Gläubiger auch tatsächlich mit Auszahlungen rechnen können.
Soziale und anwaltliche Schuldnerberatung ist nach Ansicht der Beteiligten wichtig und unverzichtbar. Eine stärkere finanzielle Förderung der sozialen Schuldnerberatung ist unerlässlich.
Bei den Gerichten müssen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die den hohen Fallzahlen gerecht werden.
Wir sprechen uns für eine Stärkung von (außer-)gerichtlichen Schuldenbereinigungs-verfahren aus, die nach ihrer Ausgestaltung nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen dürfen. Die beteiligten Verbände sind bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsverfahren zu verhandeln.