Der BAKinsO wandelt sich in eingetragenen Verein um – Zweite Jahrestagung beschließt Eckpunkte für Schlussrechnungsprüfungen sowie Gutachtenerstellung und kritisiert den Regierungsentwurf zur Neuordnung des Entschuldungsverfahrens natürlicher Personen.
Der BAKinso- Zusammenschluss von Insolvenzrichtern/innen und –rechtspflegern/innen- hat auf seiner zweiten Jahrestagung am 5. und 6.11.2007 in Bad Neuenahr/Ahrweiler, an der ca. 75 Teilnehmer aus ca. 40 Insolvenzgerichten teilnahmen, mit großer Mehrheit die Gründung eines eingetragenen Vereins beschlossen. Damit gibt sich der am 6.3.2007 gegründete, bisher lose Zusammenschluss von Insolvenzrichtern und –rechtspflegern eine verbindliche Struktur. Die Gründung des Arbeitskreises war von Justizverwaltungen und Verwalterverbänden positiv aufgenommen worden, da nunmehr ein klarer Ansprechpartner für Belange der insolvenzrechtlichen Rechtsanwender existiere.
Der Bundesarbeitskreis hat folgende Arbeitsaufgaben:
1. den Erfahrungsaustausch zwischen den insolvenzgerichtlichen Rechtsanwendern fördern,
2. gemeinsame Positionen zum Insolvenzrecht zu erarbeiten und fortzuentwickeln,
3. eine bessere Arbeitssituation und Fortbildung der insolvenzgerichtlichen Rechtanwender/-innen zu fördern.
In Vorstand und Beirat wurden gewählt:
Vorstand:
- Dipl. Rechtspfleger Wolfgang Gärtner (AG Hof)
- Dipl. Rechtspfleger Andreas Scholz-Schulze (AG Wolfburg)
- RiAG Klaus Neubert (AG Hannover)
- RiAG Frank Frind (AG Hamburg)
Beirat:
- Dipl. Rechtspfleger Marc Gernert (AG Frankfurt/O.)
- Dipl. Rechtspflegerin Anja Stoll (AG Meppen)
- RiAG Andre Brockschmidt (AG Münster)
- RiAG Helmut Kühn (AG Holzminden)
Auf seiner 2.Jahrestagung fasste der BAKinsO außerdem Beschlüsse zur Durchführung von Schlussrechnungsprüfungen im Insolvenzverfahren. Falls notwendig, sollen diese mit genauen Prüfungsaufträgen an insolvenzrechtlich versierte Prüfer ausgelagert werden.
Weiterhin betonte der BAKinso in einer zweiten Entschließung die Notwendigkeit der intensiveren Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung von Schuldnerfirmen im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Ziel einer höheren Zahl von Verfahrenseröffnungen, um die Ordnungsfunktion des Insolvenzrechtes durchzusetzen.
Zum dritten befasste sich die Tagung mit dem Regierungsentwurf v. 22.8.2007 zur Neuordnung des Entschuldungsverfahrens natürlicher Personen und der diesbezüglichen Beschlussfassung des Bundesrates v. 12.10.2007. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kritisierten erhebliche Mängel des jetzt neu vorgesehenen Verfahrensablaufes und sahen steigende personelle Belastungen der Gerichte zur Bewältigung der neu vorgesehenen Verfahrensschritte voraus. Dies könnte evtl. Einspareffekte der Streichung der „Verfahrenskosten-Stundung“ zunichte machen. Die Teilnehmer sahen den derzeit von der Regierung vorgesehenen neuen Verfahrensablauf nicht als praxisgerecht an.
Eine Entschließung zu den Ergebnissen der sog. „Uhlenbruck-Kommission“ zum Thema Auswahl des Insolvenzverwalters wurde als Arbeitsauftrag an Vorstand und Beirat überwiesen. Sämtliche Entschließungen der 2. Tagung sind im kompletten Wortlaut auf der Internet-Seite des BAKinso (www.bakinso.de) einsehbar.