Herzlich willkommen beim

Bundesarbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte e. V.

Der „Bundesarbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte e.V.“ – ist ein Zusammenschluss von Insolvenzrichter*innen, Restrukturierungsrichter*innen und Insolvenzrechtspfleger*innen.

 

Wir beteiligen uns an der Entwicklung sowie der Gestaltung des Insolvenzrechts und fördern die Aus- und Fortbildung der Mitglieder. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle Informationen zusammengestellt, die Ihnen einen kleinen Einblick in unsere Arbeit geben soll und Ihnen die Arbeit erleichtern kann.

 

Vorstand und Beirat des BAKinso e.V.


Tagungen

Der Bundesarbeitskreis Insolvenz- und Restrukturierungsgerichte e.V. führt jährlich in zentralen deutschen Städten eine mehrtägige Tagung durch. Die Tagung steht allen Insolvenzrichter*innen, Restrukturierungs-richter*innen und Insolvenzrechtspfleger*innen offen. Sie fördern den fachlichen Austausch immens.

 

Regelmäßig werden auf den Jahrestagungenn Entschließungen gefasst. Ihre Zielrichtung ist, die Haltung des Bundesarbeitskreises sichtbar festzulegen, aber auch um die Bundes-regierung zu Initiativen zu veranlassen, Anstöße zu geben oder auf Versäumnisse aufmerksam zu machen.

 

Für die Jahrestagung 2024 merken Sie sich bitte folgenden Termin vor: 25. - 26. November in Köln.

Mitglied werden!

Mitglied im Bundesarbeitskreis können ausnahmslo Insolvenzrichter*innen, Restruk-turierungsrichter*innen und Insolvenzrechts-pfleger*innen werden. In der Mitgliedschaft ist ein Zugang zu WoltersKluwerOnline enthalten. Dort stehen zahlreiche Gesetze und Kommentare zur Verfügung.

 

Im Weiteren zahlen Mitglieder einen ermäßigten Teilnahmebeitrag zur Jahres-tagung. Das Beitrittsformular finden Sie Im Menü unter "Mitgliedschaft". Füllen Sie es einfach aus und senden es per Brief oder Fax oder E-Mail an

 

Alexander Geyer

c/o Amtsgericht Aurich

Schloßplatz 2

26603 Aurich

Fax: 04941 - 99 98 435

info@bak-inso.de

 

Für weitere Informationen können Sie sich gern an die Mitglieder des Vorstands und des Beirats wenden.